Leistungsbeispiele aus der Praxis
Der Verkehrsunfall
Beim Überholen zieht ein osteuropäischer Lkw plötzlich auf die linke Spur. Trotz sofortiger Vollbremsung können Sie einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Ihr Wagen erleidet schwere Beschädigungen, Sie selbst ein mittleres Schleudertrauma. Die Reparatur, Schmerzensgeld und die Kosten eines Mietwagens fordern Sie beim ausländischen Versicherer an. Dieser reagiert trotz mehrfacher Erinnerung aber nicht auf Ihre Schreiben. Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage und kommt für die Kosten Ihres Anwalts auf. Letztlich werden Ihre Ansprüche mit einem kleinen Abzug beim Schmerzensgeld beglichen.
Der Fahrzeugkauf
Sie erwerben einen gebrauchten Lieferwagen bei einer Handwerkerfirma im Nachbarort. Kaum eine Woche nach dem Kauf bemerken Ihre Angestellten verdächtige Geräusche aus dem Motorraum. Tags darauf bleibt der Wagen mit Motorschaden liegen. Die Verkäuferin verweist auf den Ausschluss der Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände unter Unternehmern. Ein Gutachter stellt fest, dass am Wagen „getrickst“ wurde, um einen sich bereits andeutenden Schaden für den Verkauf zu kaschieren. Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage und kommt für alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten auf.
Als Fußgänger
Einer Ihrer Kunden wohnt in einer verkehrsberuhigten Zone. Für einen Termin mit ihm legen Sie das letzte Stück zu seinem Haus zu Fuß zurück. Plötzlich kommt ein Transporter eines Logistikunternehmens um die Ecke geschossen. Die Geschwindigkeit muss deutlich höher sein, als die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit. Als das Fahrzeug Sie erfasst, ziehen Sie sich Brüche an zwei Rippen sowie einen Haarriss an einem Nackenwirbel zu. Bis zur vollständigen Genesung fallen Sie mehrere Monate aus. Monate, in denen Sie Ihrem Broterwerb nicht nachgehen können. Sie fordern daher neben Schmerzensgeld auch einen Einkommensausgleich beim Versicherer des Schadenverursachers. Hier gab es erst nach mehreren Schreiben Ihres Anwalts und dem Einschalten eines Gutachters ein akzeptables Angebot. Ihre Rechtsschutzversicherung ging nach erteilter Deckungszusage für alle Kosten in Vorauslage.
Handy am Steuer
Nur noch acht Punkte sind nötig, damit der Führerschein entzogen wird. Die ein oder andere Geschwindigkeitsüberschreitung, evtl. etwas wenig Abstand zum Vordermann oder in einer fremden Stadt falsch in eine Einbahnstraße abgebogen,… - das Flensburger Punktekonto kann schnell am Limit sein. Bei Herrn Zwosta wird der achte Punkt vergeben, als er von einem Polizisten dabei beobachtet wird, wie er während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefoniert. Gegen Bußgeld, Punkt und Führerscheinentzug möchte Herr Zwosta sich wehren, da er sich in einer Ausnahmesituation sah: bei seiner Frau hatten die Wehen deutlich vor dem eigentlichen Geburtstermin eingesetzt. Sie hatte ihn auf dem Handy angerufen. Seine Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage.
Falsch getankt
Einer Ihrer Angestellten betankt ein Firmenfahrzeug morgens mit Benzin, statt mit Diesel. Da er die Fahrt nach dem Bezahlen fortsetzt, kommt es wie es kommen muss: Die Einspritzanlage erleidet Schaden. Die Reparatur kostet einige Tausend Euro. Seine mitfahrenden Kollegen scherzen im Betrieb schadenfroh, dass sowas eben passiert, wenn man bis in die Morgenstunden „unterwegs“ ist. Sie sehen im Falschbetanken wegen Schlafmangels ein grob fahrlässiges Verschulden des Mitarbeiters, weshalb Sie Schadenersatzforderungen an ihn stellen. Die von ihm eingeschaltene Gewerkschaft schreibt Ihnen, dass der Grad des Verschuldens für eine Schadensersatzpflicht ihres Mitglieds nicht ausreichend erscheint. Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage. Vor Gericht wird Ihr Eindruck schließlich bestätigt. Ihr Mitarbeiter muss den Schaden aus eigener Tasche ersetzen.
Für alle Selbstständigen, Freiberufler und Firmen, die Eigentümer oder Halter eines Motorfahrzeuges sind.
Alle im Vertrag benannten Fahrzeuge sowie die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist u.a. folgendes nicht versichert:
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
- Vorsätzlich begangene Straftaten
- Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
Je nach Bedingungswerk und Anbieter kann es Abweichungen geben und hier gelistete Punkte können auch eingeschlossen sein.
Die Rechtsschutzversicherung gilt für alle im Vertrag benannten Fahrzeuge weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat.
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.