Schadenbeispiele aus der Praxis
Einbruch und Vandalismus in einem Reisebüro
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Bürogebäude ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Die Büroeinrichtung wird zerschlagen, die Wände beschmiert und die Computer in den Räumen zerstört.
Brand in Arztpraxis
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik entstand ein Feuer in einer Praxis. Glücklicherweise wurde das Feuer früh entdeckt und konnte gelöscht werden. Dennoch kam es zu erheblichen Beschädigungen durch das Löschwasser und die Verrußungen. Allein die Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung nahmen zehn Tage in Anspruch.
Für alle Bürobetriebe und Praxen, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Die gesamte Büro- und Praxenausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Waren und Vorräte, Medikamente u.v.a.
- Feuer - inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
- Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes
Leitungswasser - Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung
durch Vandalismus - Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
- Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
- In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
- In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
- In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
- In der Sturmversicherung: Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
- In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck
Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch je nach Anbieter auch versicherbar.
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten
Risikoorte.
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
- Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B.
nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert - Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den
Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Praxis- und Bürobetrieb zeitnah wiederherzustellen.
Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung
oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen.
Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation
durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung
absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschades entgangene Betriebsgewinne und
fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des
Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden.
Es gibt drei Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:
- Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU): Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme
der Inhaltsversicherung - Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU): Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und
kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden - Große Betriebsunterrbrechungsversicherung (GBU): Oftmals für größere, industrielle Betriebe
Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine Elektronik- und Glasversicherung.